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AGBs für Buchungen von Fotomodellen über das Portal

Hessen-Model-Service.de  (HMS)

 

 

Die Vermittlung der Personen welche sich in der Datenbank unter Hessen-Model-Service.de

listen lassen ist kostenlos. Die Hessen-Model-Service.de gibt Buchungsanfragen

von Interessenten an die Fotomodells weiter. Ist das Model verfügbar wird vom Interessenten

ein Vertragsangebot oder Honorarvertrag gestellt. Als Interessent gilt derjenige,

der über HMS anfragt. Das Model entscheidet über die Annahme allein.

Sie ist zur Annahme nicht verpflichtet.

 

§1 Allgemeines

 

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen,

in der Datenbank Hessen-Model-Service.de im Folgenden - als HMS bezeichnet-

und den jeweiligen Interessenten verbindlich regeln,

soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

 

§2 Buchungsgrundlagen

 

Die HMS gibt Buchungsanfragen von Interessenten an das Fotomodells weiter.

Als Interessent gilt derjenige, der über HMS anfragt.

Der Interessent schuldet der Agentur keine Vermittlungsprovision.

Jegliche Haftung der HMS aus der Weitergabe der Interessebekunden ist ausgeschlossen.

 

§3 Buchungsarten & Modalitäten

 

Anfragen

Anfragen sind unverbindliche Auskunftsersuche zur Verfügbarkeit eines Models.

 

Buchung

Buchungen über E-Mail an den Webmaster,  sind Einstellungen wie Option,

Festbuchung und Wetterbuchungen verbindlich.

Die AGB's gelten als akzeptiert.

 

Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen.

 Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn

oder innerhalb von einem Werktag

nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt.

Samstag und Sonntag sind keine Werktage.

Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert.

Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt.

Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

 

Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich.

Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur

unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

 

Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich

und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen.

Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,

kann der Kunde die Buchung gegenüber dem Agentur bis spätestens

eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.

Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.

 

§4 Annullierung

 

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden.

Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar,

die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen.

Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen,

wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.

Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.

Samstag und Sonntag sind keine Werktage,

es gilt deutsche Zeitrechnung.

Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

Erfolgt die Annullierung durch das Model,

wird die HMS sich nach besten Kräften bemühen,

gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen,

für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

 

§5 Arbeitszeit

 

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden,

bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models

am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.

Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet.

Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde

zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit.

An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

 

§6 Model - Honorar

 

Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte.

 

Modetarif

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires

(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.),

die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

Sonderhonorar Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung,

Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

Halbtags- und Stundenbuchungen

Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort

ansässigen Models 60% des Tageshonorars.

Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen

bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

 

§7 Reisekosten

 

Reisetageersatz

Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet,

wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt.

Der Reisetageersatz beträgt bis

z 2 Arbeitstage: Tageshonorar

bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar

ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn,

die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.

 

Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models

werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.

Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen,

nur ab Stadtgrenze erstattet.

Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models

die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.

Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag,

eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege.

Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,

so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

 

§8 Zahlungskonditionen

Die Kosten für den Eintrag in die Datenbank unter Hessen-Model-Service.de betragen 9,-€ mtl.

diese Gebühr wird jährlich im Voraus berechnet und fällig.

Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen

werden in Landeswährung oder in € zum Ankaufkurs bezahlt,

die übrigen Zahlungen haben in € zu erfolgen.

 

§9 Reklamation

 

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die HMS zu informieren

und die Reklamationsgründe darzulegen.

Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.

Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.

Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden,

entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten.

Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht,

so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.

Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.)

hat das Model endsprechend länger zu arbeiten.

 Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich,

so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

§10 Nutzungsrechte

 

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar

die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden

 ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck,

dass vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.

Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung,

spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen,

Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens,

bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet

und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

 Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.

Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§11 Nutzung für Selbstdarstellungen und Eigenwerbung

 

Es gilt als vereinbart, dass Hessen-Model-Service.de,

die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (wie Fotographien, Videos, ect.),

des gebuchten Models , ohne Entgelt,

zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Models verwenden darf

(insbesondere für Model-Set-Karten und Internetpräsens des Fotomodells).

Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht,

darf dies ausschließlich mit lesbarer Namensnennung des Kunden

und erst nach Ablauf einer Frist von 8 Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung, geschehen.

 

§12 Versicherungen und Steuern

 

Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen,

sofern sie das Fotomodell selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen

und dafür auch die Kosten zu übernehmen.

Für besonders Risikoreiche Buchungen ist eine Sondervereinbarung zu treffen.

Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht,

arbeitet das Fotomodell als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst .

 

§13 Abwerbung

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an,

der Buchung zugrundeliegenden, Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind,

weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung

oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Hessen-Model-Service.de

vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von der FPB vertreten lassen,

sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von acht Wochen

nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung

verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung

eines Jahresgehaltes/ Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Models/Mitarbeiters/ Beteiligten,

mindestens jedoch € 25.000,--.

 

§14 Haftung

 

Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen

und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt die Hessen-Model-Service.de nicht.

Insbesondere haftet Hessen-Model-Service.de nicht für Verluste,

entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen,

 Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.

Ebenso wenig haftet Hessen-Model-Service.de,

wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen

an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung

von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird.

Hessen-Model-Service.de haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

sofern es die Leistungen der Hessen-Model-Service.de selbst betreffen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Hessen-Model-Service.de selbst

übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz

bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten.

Ebenso wenig Haftet Hessen-Model-Service.de bei Beschädigung

oder Verlust von Dingen dieser Personen.

Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde

eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen.

 Ist der HMS das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden,

 ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern

und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund

ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,

ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Hair-Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.

§15 Schlussbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen,

Agentur, Model und Interessent,

findet deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung

im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der HMS in Marburg.

Der Interessent verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen

und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen

nur nach vorheriger Absprache mit dem HMS vorzunehmen

und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage

zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit

einzelner Bestimmungen nicht berührt.

An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart,

was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts,

Kunden und Models/vermittelte Personen

ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland

ist Marburg als Sitz der Hessen-Model-Service.de.

 

 

 

Fotos, Design, WEB-Design und Geschaftsführung:

 

(c) by Foto-Presse-Busse - Reiner Busse, Marburg an der Lahn.

 

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Mitglied im DPV

Deutscher Presse Verband e.V.

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